Führerscheinklassen
Autoführerschein - Klasse B
- ab 18 Jahre
- bis zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg
- auch mit Anhänger bis zGM von max. 750 kg
- auch mit schwererem Anhänger mit zGM über 750 kg , sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- enthält automatisch die Klassen AM und L
Autoführerschein - Klasse B17 (Begleitetes Fahren)
- Klasse B ab 17 Jahre
- mit eingetragener Begleitung
- nur in Deutschland
Autoführerschein - Klasse B96 (mit Anhänger > 3.500 kg)
- Klasse B und Anhänger mit zGM über 750 kg
- zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg
- aber max. 4.250 kg zGM beträg
- ohne Theorie- und Praxisprüfung
Autoführerschein - Klasse B196 (zus. Motorradführerschein A1)
- ab 25 Jahre
- Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
- Hubraum max. bis 125 ccm
- max. 15 PS
Autoführerschein - Klasse B78 (Fahrstunden und Prüfung mit Automatik)
- Fahrstunden und Prüfung ausschließlich mit Automatikgetriebe
- Berechtigt nur zum Fahren mit Automatik-Fahrzeugen
Autoführerschein - Klasse B197 (Prüfung mit Automatik)
- Führerschein gilt auch für Schaltgetriebe
- zusätzl. Fahrstunden mit Schaltgetriebe
Autoführerschein mit Anhänger - Klasse BE
- Klasse B und Anhänger mit zGM bis max. 3.500 kg
- zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg
Prüfbescheinigung (E-Scooter)
- ab 15 Jahre
- max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Rollerführerschein - Klasse AM (bis 4 kW)
- ab 16 Jahre
- Moped/Roller mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Hubraum max. 50 ccm
- Nutzleistung max. 4 KW
Motorradführerschein - Klasse A1 (bis 11 kW)
- ab 16 Jahre
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 kW
- mit Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Beiwagen dürfen mitgeführt werden
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis max. 15 kW
- enthält automatisch die Klasse AM
Motorradführerschein - Klasse A2 (bis 35 kW)
- ab 18 Jahre
- Motorleistung max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis max. 0,2 kW/kg
- Beiwagen dürfen mitgeführt werden
- bei Besitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung nötig
- enthält automatisch die Klassen A1 und AM
Motorradführerschein - Klasse A
- ab 24 Jahre bei Direkteinstieg
- bei Besitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung nötig
- enthält automatisch die Klassen AM, A1 und A2
Zugmaschinen - Klasse L (max. 40 km/h)
- ab 16 Jahre
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Zugmaschinen - Klasse T (max. 60 km/h)
- Mindestalter 16 Jahre
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
LKW-Führerschein - Klasse C1 (bis 7,5 t)
- ab 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
LKW-Führerschein - Klasse C1E (bis 7,5 t mit Anhänger)
- ab 18 Jahre
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
LKW-Führerschein - Klasse C (mit Anhänger < 750 kg)
- ab 21 Jahre
- Kraftfahrzeuge mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
LKW-Führerschein - Klasse CE (mit Anhänger > 750 kg)
- ab 21 Jahre
- Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
ASF Seminar
Aufbauseminar für Fahranfänger
- Die Teilnahme wird von der Führerscheinstelle angeordnet.
- Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten.
- Zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine Beobachtungsfahrt statt.
- Bei vollständiger Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- Die Kursgebühr muss vor Beginn des Seminars bezahlt werden.