mit einer durch die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Bedingungen:
Alle Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Hinter allen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden
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