Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge:
- Mindestalter 18/ 17 begleitendes Fahren
- zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg
- Sitzplätze 8 (außer dem Fahrersitz)
- Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
- a. die zul. Gesamtmasse des Anhänges 750 kg nicht übersteigt oder
- b. die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt
Führerschein mit Schlüsselzahl 197:
- Mindestalter 18/ 17 begleitentes Fahren
- Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen
- Keine Automatikeinschränkung im Führerschein
Führerschein B mit Schlüsselzahl 96:
- Mindestalter 18/ 17 begleitestes Fahren
- B96 berechtigt zum Führen von Kombinationen mit einer zul. Gesamtmasse mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg.
B96 stellt keine eigene Führerscheinklasse dar
Führerschein B mit Schlüsselzahl 196:
- Mindestalter 25 Jahre
- Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit max 125 ccm und max 11KW
- Leistungsgewicht max. 01 KW/kg
- B196 stellt keine eigene Führerscheinklasse dar
- Aufstieg auf Klasse A2 oder A ist nicht möglich
Alle Angaben ohne Gewähr
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