Führerscheinklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
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