Berufskraftfahrer-Fortbildung
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Bus- und Lkw-Fahrer müssen wissen:
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“.
Wer benötigt eine Grundqualifikation?
Jeder der einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.
Wie kann man die Grundqualifikation erlangen?
Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)
Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.
Besitzstand (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Die Vorlagen von Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation
Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation
müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.
Die nächsten Termine: